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Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen vom 25. Januar 2011

Link zum RechtstextEltBauVO Nds

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Aufstellung folgender elektrischer Anlagen in Gebäuden:

  • Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kV
  • ortsfeste Stromerzeugungsaggregate für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
  • zentrale Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
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