Link zum Rechtstext | UmweltgebührenO |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt, dass für Amtshandlungen auf den Gebieten des Umweltschutzes, des Naturschutzes, des Energierechts sowie des Wasser- und Deichwesens unbeschadet anderweitiger Regelungen Verwaltungsgebühren erhoben werden. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 15. Februar 2023 |
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