Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

Version 1 Current »

 



Link zum Rechtstext

Hessisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels vom 26. Januar 2023

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

HKlimaG HE

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist die Festlegung eines notwendigen Beitrags des Landes Hessen zur Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius, möglichst 1,5 Grad Celsius, gegenüber dem vorindustriellen Niveau. Durch diese Festlegung sollen die sozialen, ökologischen, gesundheitlichen und ökonomischen Auswirkungen des weltweiten Klimawandels so gering wie möglich gehalten werden.

Weiterer Zweck dieses Gesetzes ist es, dazu beizutragen, die nicht zu vermeidenden Folgen des Klimawandels abzumildern und insbesondere Anpassungsmaßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit, der biologischen Vielfalt, der Gewässer, des Bodens, der natürlichen Umwelt, des kulturellen Erbes, der Infrastruktur und sonstiger Sachgüter zu entwickeln und umzusetzen sowie die sozialen Folgewirkungen abzuschwächen und die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Wirtschaft zu erhalten.

  • No labels