Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 7 Next »

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Benutzung von Kopfschutz (Ausgabe Januar 2000)

Link zum RechtstextDGUV Regel 112-193

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf die Auswahl und Benutzung von Industrieschutzhelmen bzw. Industrie-Anstoßkappen sowie Kombinationen von diesen mit anderen persönlichen Schutzausrüstungen (z.B. Gehörschutz, Augenschutz und Atemschutz).
Sie findet auch Anwendung auf speziell ausgestattete Schutzhelme für Kopfverletzte.

Sie findet keine Anwendung auf die Auswahl und Benutzung anderer Schutzhelme (z.B. Motorradfahrerhelme, Feuerwehrhelme, Radfahrerhelme, Sportschutzhelme).

 

 

  • No labels