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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Alarmierung und Evakuierung (Ausgabe Oktober 2019)

Link zum Rechtstext

DGUV Information 205-033

Kerninhalte

Diese Information findet Anwendung bei Alarmierung und Evakuierung.

Unterschiedliche Ereignisse wie Brände, Austritt von Gefahrstoffen, Amoktaten, usw. können eine Alarmierung mit anschließender Evakuierung eines Betriebes auslösen. Grundsätzlich sind dann alle betroffenen Personen sofort sicher und schnell aus dem gefährdeten Bereich zu evakuieren. Die DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“ richtet sich an die Unternehmerin oder den Unternehmer, in deren Verantwortung die Alarmierung und Evakuierung der anwesenden Personen liegt. Sie zeigt beispielhafte Lösungswege auf und stellt eine Handlungshilfe zur Ermittlung der notwendigen Maßnahmen für die Alarmierung und Evakuierung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dar.

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