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Zwangs- oder Pflichtarbeit

Als Zwangs- oder Pflichtarbeit gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat (IAO-Übereinkommen C29 über Zwangsarbeit).

Zu den schwersten Formen der Zwangsarbeit gehören die Sklaverei und die Leibeigenschaft, aber auch Schulden können dazu benutzt werden, Arbeiter zur Zwangsarbeit zu verpflichten.
Beispiele für Zwangsarbeit:

  • ŸŸ Einbehaltung von Ausweispapieren;
  • Einfordern von Pfandgeldern;
  • Androhung von Entlassung zur Erzwingung von Überstunden, die ursprünglich nicht vereinbart waren.
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