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Bezeichnung

Ortssatzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 18. Dezember 2014

Rechtsebene

Wiesbaden

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Landeshauptstadt Wiesbaden die Reinigung der im Straßenverzeichnis zu dieser Satzung aufgeführten öffentlichen Straßen im festgelegten Umfang als öffentliche Einrichtung betreibt.
Soweit die Straßenreinigung nicht die Aufgabe der Stadt Wiesbaden ist, berechtigt diese Satzung die Stadt, die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen und zum Winterdienst auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücken zu übertragen.

Sie regelt unter anderem die Straßenreinigungsgebühren.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Landeshauptstadt Wiesbaden

URL-Adresse

https://www.wiesbaden.de/medien-zentral/dok/rathaus/stadtrecht/7-1.1-Strassenreinigungssatzung-Stand-2022.pdf

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