Link zum Rechtstext | Datenschutzgesetz Hamburg |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Positivliste | Positivliste nicht öffentlicher Bereich |
Kerninhalte | Dieses Gesetz trifft ergänzende Regelungen zur Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung der EU (Verordnung (EU) 2016/679). Darüber hinaus regelt es für im Einzelnen bezeichnete Situationen die Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 fallen. Es gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg wie Behörden, den Rechnungshof und die Bürgerschaft, die Gerichte und die Behörden der Staatsanwaltschaft, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. |
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