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Dieser Entwurf ist nicht mehr gültig.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten 

Link zum RechtstextVerbandssanktionengesetz

Kerninhalte

Mit diesem Gesetzesentwurf wird die Ahndung von Verbandsstraftaten auf eine neue Grundlage gestellt. Es gibt den Verfolgungsbehörden und Gerichten Sanktionsinstrumente an die Hand und schafft erstmals verbandsspezifische Zumessungskriterien sowie ein Verbandssanktionenregister.
Das Verbandsverfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht wird neu geordnet. Verbandsspezifische Einstellungsvorschriften gewährleisten Verfolgungsflexibilität und erlauben insbesondere die Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen. Auch die Mitwirkung des Verbandes am Verfahren durch Durchführung unternehmensinterner Untersuchungen soll geregelt und mit Sanktionsmilderungen verbunden werden.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. August 2020
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