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Bezeichnung

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege der Stadt Ludwigsburg vom 4. November 1987

Rechtsebene

Stadt Ludwigsburg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass es den Straßenanliegern obliegt, innerhalb der geschlossenen Ortslage Gehwege zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- oder Eisglätte zu bestreuen.
Ist die Stadt Straßenanlieger mit einem Grundstück, das nicht überwiegend Wohnzwecken dient (einschließlich Altenheimen), verbleibt die Pflicht bei der Stadt.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Satzung Räum- und Streupflicht

URL-Adresse

https://www.ludwigsburg.de/site/Ludwigsburg-Internet/get/params_E500380778/704503/R%C3%A4um_und_Streupflicht.pdf

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