Bezeichnung | Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege der Stadt Neckarsulm vom 5. Dezember 1989 |
Rechtsebene | Stadt Neckarsulm |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass es den Straßenanliegern obliegt, innerhalb der geschlossenen Ortschaften einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege und die weiteren Flächen zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. |
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Bezeichnung | Streupflichtsatzung |
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