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Bezeichnung

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege der Stadt Neckarsulm vom 5. Dezember 1989

Rechtsebene

Stadt Neckarsulm

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass es den Straßenanliegern obliegt, innerhalb der geschlossenen Ortschaften einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege und die weiteren Flächen zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.
Für Grundstücke der Stadt, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen, sowie bei städtischen Alters- und Wohnheimen verbleibt die Pflicht bei der Stadt.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Streupflichtsatzung

URL-Adresse

https://www.neckarsulm.de/fileadmin/files/_1__Online-Rathaus/1.2_B%C3%BCrgerservice/R%C3%A4um-_und_Streusatzung.pdf

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