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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse vom 20. Dezember 2022

Link zum Rechtstext

Strompreisbremsegesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetzregelt regelt
-> die Entlastung der Letztverbraucher
--> durch Entlastungsbeträge zu ihren gestiegenen Stromkosten und
--> durch einen Zuschuss an die Übertragungsnetzbetreiber zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten,
-> die Abschöpfung von Überschusserlösen bei Betreibern von Stromerzeugungsanlagen,
-> die Verwendung der abgeschöpften Überschusserlöse für die Finanzierung der gewährten Entlastungsbeträge und
-> die Zwischenfinanzierung der Entlastungsbeträge bis zur Abschöpfung der Überschusserlöse und, soweit die gewährten Entlastungsbeträge die abgeschöpften Überschusserlöse übersteigen, die endgültige Finanzierung der verbleibenden Entlastungsbeträge durch den Bund.

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