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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplatzanlagen vom 8. Dezember 2022

Link zum Rechtstext

Garagen- und Stellplatzanlagenverordnung

Kerninhalte

Die Verordnung gilt für Stellplatzanlagen und Garagen im Sinne der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz.

Die Verordnung gilt nicht für Gebäude und Gebäudeteile zum Abstellen von
-> Dienstfahrzeugen, die dem Brand- und Katastrophenschutz oder dem Rettungsdienst dienen,
-> Arbeitsmaschinen oder land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen oder
-> Betriebsfahrzeugen in Werk- und Lagerräumen von Handwerksbetrieben, wenn die Abstellfläche im Arbeitsraum im Verhältnis zur Grundfläche des Arbeitsraumes untergeordnet ist.

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