Link zum Rechtstext | Arzneimittelgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist, im Interesse einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit zu sorgen. Es definiert sowohl den Arzneimittel- als auch den Stoffbegriff, normiert die Anforderungen an die Arzneimittel und enthält unter anderem Bestimmungen zur Herstellung, Zulassung, Registrierung und Abgabe von Arzneimitteln. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Dezember 2022 |
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