Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Dritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes vom 5. Januar 2023 |
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Kerninhalte | Für die im Flächenentwicklungsplan festgelegten Flächen N-6.6 und N-6.7 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee werden durch diese Verordnung |
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