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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Dritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes vom 5. Januar 2023

Link zum Rechtstext

Dritte Windenergie-auf-See-Verordnung

Kerninhalte

Für die im Flächenentwicklungsplan festgelegten Flächen N-6.6 und N-6.7 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee werden durch diese Verordnung
-> die Eignung festgestellt,
-> Vorgaben für das spätere Vorhaben festgelegt und
-> die auf den Flächen zu installierende Leistung festgestellt.

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