Bezeichnung | Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart vom 22. September 2011 |
Rechtsebene | Stuttgart |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass den es Straßenanliegern obliegt, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege und die weiteren Flächen zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Sie regelt insbesondere den Umfang der Reinigungspflicht und des Schneeräumens. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Straßenreinigungssatzung |
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