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Kurzbezeichnung

Abwassersatzung Abwasserzweckverband Lungwitztal-Steegenwiesen (AZV) bzw. WAD GmbH

Bezeichnung

Satzung des Abwasserzweckverbandes Lungwitztal-Steegenwiesen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung in der Fassung vom 6. März 2015

Rechtsebene

Hohenstein-Ernstthal

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abwassersatzung bestimmt, dass dem Abwasserzweckverband Lungwitztal-Steegenwiesen (AZV) die Beseitigung des in seinem Gebiet anfallenden Abwassers obliegt, er diese als eine einheitliche öffentliche Einrichtung (aufgabenbezogene Einheitseinrichtung) betreibt und sich zur Erfüllung seiner Pflichten der Westsächsischen Abwasserentsorgungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (WAD GmbH) bedient. Zum Entsorgungsgebiet der WAD GmbH gehört die Große Kreisstadt Hohenstein-Ernstthal, die Städte Glauchau und Stollberg (Verbandsmitglieder).

Sie regelt unter anderem die Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung an die bzw. der öffentlichen Abwasseranlagen.

Die aktuellen Entgelte können der Website der WAD GmbH entnommen werden (siehe Link unter Quellen).

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abwasserbeseitigungssatzung WAD GmbH

URL-Adresse

http://www.wad-gmbh.de/index.php/wad/content/download/91/517/file/Abwasserbeseitigungssatzung.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Entgelte der WAD GmbH (ab 01.01.2018)

URL-Adresse

http://www.wad-gmbh.de/index.php/wad/Neues-von-der-WAD/Aktuelle-Entgelte

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