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Kurzbezeichnung

Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung Ilm-Kreis

Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verminderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Ilm-Kreises und Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung des Ilm-Kreises, beide vom 25. Oktober 2017

Rechtsebene

Gehlberg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallsatzung bestimmt, dass der Ilm-Kreis, dem die Gemeinde Gehlberg angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger Abfälle aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen entsorgt und die Aufgabe der Restabfallbehandlung dem Zweckverband Restabfallbehandlung Mittelthüringen (ZRM) überträgt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Überlassungsrecht, Anschluss- und Überlassungszwang sowie das Einsammeln und Befördern der Abfälle. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Ilm-Kreis, sowohl für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung Abfallwirtschaft als auch für die Anlieferung von Abfällen an der Verbandsdeponie des ZRM Gebühren zu erheben. Sie legt insbesondere den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

http://www.aik.ilm-kreis.de/media/custom/1870_14_1.PDF?1451291230

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

http://www.aik.ilm-kreis.de/media/custom/1870_16_1.PDF?1451291333

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