Kurzbezeichnung | Abfallwirtschafts- + Gebührensatzung für die Abfallentsorgung |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallwirtschaft der Stadt Hagen vom 22. Oktober 2018 über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 in der Fassung des XX. Nachtrages vom 17. Dezember 2019 |
Rechtsebene | Hagen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt für die Stadt Hagen, dass sie zur Förderung der Abfallvermeidung, zur stofflichen und energetischen Verwertung und zur Beseitigung von Abfällen einschließlich der dazu erforderlichen Maßnahmen des Bereitstellens, Überlassens, Einsammelns durch Hol und Bringsysteme, Beförderns, Behandelns, Lagerns und Ablagerns eine öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht sowie Anschluss - und Benutzungszwang. Die Gebührensatzung für die Abfallentsorgung berechtigt die Stadt, für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren und für besondere Leistungen, wie z.B. Verbrennung von angelieferten Abfällen in der Müllverbrennungsanlage und Sperrmüll, Entgelte zu erheben. Sie legt insbesondere den Maßstab und den Satz der Gebühren fest. |
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