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Kurzbezeichnung

Abfallwirtschafts- + Gebührensatzung für die Abfallentsorgung

Bezeichnung

Satzung über die Abfallwirtschaft der Stadt Hagen vom 22. Oktober 2018 über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 in der Fassung des XX. Nachtrages vom 17. Dezember 2019

Rechtsebene

Hagen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt für die Stadt Hagen, dass sie zur Förderung der Abfallvermeidung, zur stofflichen und energetischen Verwertung und zur Beseitigung von Abfällen einschließlich der dazu erforderlichen Maßnahmen des Bereitstellens, Überlassens, Einsammelns durch Hol und Bringsysteme, Beförderns, Behandelns, Lagerns und Ablagerns eine öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht sowie Anschluss - und Benutzungszwang.

Die Gebührensatzung für die Abfallentsorgung berechtigt die Stadt, für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren und für besondere Leistungen, wie z.B. Verbrennung von angelieferten Abfällen in der Müllverbrennungsanlage und Sperrmüll, Entgelte zu erheben. Sie legt insbesondere den Maßstab und den Satz der Gebühren fest.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 1. September 2020

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

https://www.hagen.de/FIRSTspiritWeb/hagen/media/files/hagen/m04/m0402/statutes/60HEB01_Abfallwirtschaftssatzung.pdf

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallgebührensatzung

URL-Adresse

https://www.hagen.de/FIRSTspiritWeb/hagen/media/files/hagen/m04/m0402/statutes/22HEB01_Gebuehrensatzung_Abfallentsorgung_HEB.pdf

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