Kurzbezeichnung | Abwasserabgabenabwälzungssatzung Klipphausen |
Bezeichnung | Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen der Gemeinde Klipphausen im Landkreis Meißen vom 2. Oktober 2012 in der Fassung vom 1. Januar 2015 |
Rechtsebene | Klipphausen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Gemeinde Klipphausen berechtigt ist, zur Deckung ihrer Aufwendungen aus der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen eine Abgabe zu erheben. Die Abgabe wird für Grundstücke erhoben, auf denen Abwasser anfällt und für dessen Einleitung die Gemeinde Klipphausen anstelle des Einleiters abgabepflichtig ist (Einleitungen von im Jahresdurchschnitt weniger als acht m3/Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem Schmutzwasser in ein Gewässer). |
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Bezeichnung | Linkselbischer Bote (LEB) Ausgabe 11/2012 (Seite 8) |
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Bezeichnung | Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Ausgabe 01/2015 (Seite 9) |
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Bezeichnung | Satzung konsolidierte Fassung |
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