Kurzbezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung Obersontheim |
Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 24. November 2020 |
Rechtsebene | Landkreis Schwäbisch Hall |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Schwäbisch Hall, dem die Gemeinde Obersontheim angehört, die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die (Benutzungs-)Gebühren. Die aktuellen Abfallgebühren sind auf der Website des Landratsamts (siehe Link unter Quellen) veröffentlicht. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 19. Januar 2021 |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Landkreis Schwäbisch Hall |
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