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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | ThürZustVollzGEGVO |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt folgende Bereiche des Energierechts in Thüringen: -> Zuständigkeit für den Vollzug des Gebäudeenergiegesetzes -> Registrierstelle nach dem GEG (Deutsches Institut für Bautechnik) -> Stichprobenkontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen -> Ausstellungsberechtigung für Erfüllungserklärungen nach dem GEG -> Inhalt und Vorlage der Erfüllungserklärung -> Prüfung und Nachweise der Erfüllungserklärung -> Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 108 GEG. |