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Link zum Rechtstext

Richtlinie 2019/883/EU

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2019/883/EU des Europäischen Parlaments und Rates vom 17. April 2019 über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Änderung der Richtlinie 2010/65/EU und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59/EG

Kerninhalte

Mit dieser Richtlinie soll vor allem dazu beigetragen werden, dass im Zusammenhang mit Häfen und der Bewirtschaftung von Schiffsabfällen die wichtigsten Umweltvorschriften und Umweltgrundsätze eingehalten werden.

Die Mitgliedstaaten haben diese Richtlinie bis zum 28. Juni 2021 umzusetzen.

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