Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases vom 24. Mai 2022 |
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Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz gilt für die Zulassung von: > stationären schwimmenden Anlagen zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung verflüssigten Erdgases, > stationären landgebundenen Anlagen zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung verflüssigten Erdgases, > Leitungen, die der Anbindung von Anlagen nach Nummer 1 oder Nummer 2 an die Gasversorgungsnetze dienen (LNG-Anbindungsleitungen), > Gewässerausbauten und Gewässerbenutzungen, die für Errichtung und Betrieb der Anlagen nach Nummer 1 oder Nummer 2 erforderlich sind. |
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