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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Technische Regel wassergefährdender Stoffe zeigt Vorgaben zur Ermittlung des Rückhaltevermögens, das bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen erforderlich ist, auf. Sie legt Verfahrensweisen zur Bestimmung der Zeit fest, die bis zum Erkennen einer Leckage verstreicht und die benötigt wird, um geeignete Maßnahmen im Leckagefall durchzuführen. Sie gibt für die Tätigkeitsbereiche Lagern, Herstellen, Behandeln und Verwenden Regelungen zur Bestimmung des Auslaufvolumenstromes an. Sie normiert für Abfüllvorgänge bei Vorhandensein technischer Sicherheitsvorkehrungen Mindestrückhaltevolumina. Sie richtet sich insbesondere an die Wasserbehörden, staatliche Umwelt- oder Wasserwirtschaftsämter, Anlagenbetreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 19g WHG tätig sind. |