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Bezeichnung

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Landshut in der Fassung vom 22. Dezember 2008

KurzbezeichnungAbfallwirtschaftssatzung

Rechtsebene

Ergolding

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Satzung berichtigt den Landkreis Landshut, zu dem die Stadt Ergolding gehört, für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtungen Gebühren zu erheben.

Sie regelt unter anderem den Gebührenmaßstab und den Gebührensatz.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Gebührensatzung

URL-Adresse

https://www.ergolding.de/Gebuehrensatzung-fuer-die-oeffentliche-Abfallentsorgung-des-Landkreises-Landshut.o319.html

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