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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten (Ausgabe Juli 2022)

Link zum RechtstextDGUV Regel 112-199

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung bei der Auswahl und der Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen.

Sie findet keine Anwendung bei der Auswahl und Benutzung anderer Rettungsausrüstungen (z.B. Atemschutzgeräte, persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken).

Links zur Rechtsänderung

Review vom 2. Juli 2020



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