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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen vom 13. Juli 2022

Link zum RechtstextAnlPrüfVO RP

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Prüfung der in der Anlage aufgeführten technischen Anlagen in
-> Versammlungsstätten
-> Verkaufsstätten,
-> Messebauten und Abfertigungsgebäuden von Flughäfen und Bahnhöfen mit einer Geschossfläche von mehr als 2.000 m2,
-> Hallenbauten für gewerbliche oder industrielle Betriebe mit einer Geschossfläche von mehr als 2.000 m2
-> Mittel- und Großgaragen,
-> Gast- und Beherbergungsstätten mit mehr als 400 Gastplätzen oder mit mehr als 60 Gastbetten,
-> Hochhäusern,
-> Krankenhäusern,
-> allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen,
-> Einrichtungen im Sinne des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe,
-> sonstigen baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung,
wenn sie bauordnungsrechtlich gefordert oder soweit an sie bauordnungsrechtliche Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden.

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