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Kurzbezeichnung

Wasserversorgungssatzung

Bezeichnung

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser der Stadt Riedlingen vom 25. Juni 1985 in der Fassung vom 02. Juni 2021

Rechtsebene

Riedlingen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung verpflichtet die Gemeinde, die Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung zur Lieferung von Trinkwasser zu betreiben. Der Gemeinde obliegt auch die Bestimmung der Art und des Umfangs der Wasserversorgungsanlagen. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Wasserabnehmer, Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. Anschluss- und Benutzungszwang, Art und Umfang der Versorgung sowie Verwendung des Wassers, Wasserversorgungsbeitrag und Benutzungsgebühren.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. März 2021

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Stadt Riedlingen

URL-Adresse

http://www.riedlingen.de/site/Riedlingen/get/documents_E-1203205097/riedlingen/Riedlingen_Mediathek_Daten/Stadt/Politik_Verwaltung/Ortsrecht/Wasserversorgungssatzung-gueltig-130101.pdf

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

31. Änderungssatzung

URL-Adresse

http://www.riedlingen.de/site/Riedlingen/get/documents_E-1954022711/riedlingen/Riedlingen_Mediathek_Daten/Stadt/Politik_Verwaltung/Ortsrecht/2021/Wasserversorgungssatzung%2031.%20%C3%84nderung%20Stand%2021.12.2020.pdf

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