Kurzbezeichnung | Verwaltungsgebührensatzung |
Bezeichnung | 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen vom 21. Juni 2021 |
Rechtsebene | Riedlingen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung berechtigt die Stadt Riedlingen, für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren zu erheben, soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Stadt Riedlingen. Sie enthält in der Anlage eine Auflistung der gebührenpflichtigen Amtshandlungen mit Angaben zur jeweiligen Gebührenhöhe. |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Stadt Riedlingen |
URL-Adresse |
General
Content
Integrations