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Kurzbezeichnung

Verwaltungsgebührensatzung

Bezeichnung

5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen vom 21. Juni 2021 

Rechtsebene

Riedlingen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung berechtigt die Stadt Riedlingen, für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren zu erheben, soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Stadt Riedlingen. Sie enthält in der Anlage eine Auflistung der gebührenpflichtigen Amtshandlungen mit Angaben zur jeweiligen Gebührenhöhe.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Stadt Riedlingen

URL-Adresse

http://www.riedlingen.de/site/Riedlingen/get/documents_E-1210245373/riedlingen/Riedlingen_Mediathek_Daten/Stadt/Politik_Verwaltung/Ortsrecht/2021/2021_06_21_Verwaltungsgeb%C3%BChrensatzung_redaktionell.pdf

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