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Die DGUV Regel 108-001 wurde aufgehoben. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | Verordnung zum Energiefinanzierungsgesetz |
Kerninhalte | Dieses Gesetz dient der Finanzierung der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie im Zusammenhang mit der Offshore-Netzanbindung entstehenden Ausgaben der Netzbetreiber. Zu diesem Zweck regelt dieses Gesetz: -> die Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs und des KWKG-Finanzierungsbedarfs, -> den Ausgleich des EEG-Finanzierungsbedarfs durch Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland, -> den Ausgleich des KWKG-Finanzierungsbedarfs und der Offshore-Anbindungskosten durch die Erhebung von Umlagen, -> die Verringerung oder Begrenzung von Umlagen bei ihrer Erhebung und -> den weiteren Ausgleichsmechanismus. |