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Kurzbezeichnung

AWS Vilsbiburg

Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Landshut vom 10. Januar 2013

Rechtsebene

Landkreis Landshut

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Der Landkreis Landshut, dem die Gemeinde Vilsbiburg angehört, entsorgt nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung durch eine öffentliche Einrichtung die in seinem Gebiet anfallenden und ihm überlassenen Abfälle. Zur Erfüllung der Aufgabe kann sich der Landkreis Dritter, insbesondere privater Unternehmen, bedienen. Der Landkreis kann einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung durch gesonderte Rechtsverordnung auf kreisangehörige Gemeinden mit deren Zustimmung übertragen. In diesen Fällen übernehmen die kreisangehörigen Gemeinden die Rechte und Pflichten des Landkreises.

Rechtsnorm-Links

Bezeichnung

Landkreis Landshut

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