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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen (Ausgabe Juli 2012)

Link zum RechtstextDGUV Regel 112-199

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung bei der Auswahl und der Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen.

Sie findet keine Anwendung bei der Auswahl und Benutzung anderer Rettungsausrüstungen (z.B. Atemschutzgeräte, persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken).

Links zur Rechtsänderung

Review vom 2. Juli 2020

 

 

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