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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Blei (Ausgabe Februar 2007)

Link zum RechtstextTRGS 505

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe richtet sich an den Arbeitgeber und enthält besondere Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Blei und anorganischen Bleiverbindungen sowie bleihaltigen Zubereitungen (bleihaltige Gefahrstoffe).

Sie gilt nicht für Bleialkyle und deren Zubereitungen sowie die anderen im Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG namentlich bezeichneten organischen Bleiverbindungen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 06. Mai 2021 



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