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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern (Ausgabe Juni 2022)

Link zum RechtstextDGUV Grundsatz 308-009

Kerninhalte

Dieser Grundsatz soll es ermöglichen, anhand vorgegebener Maßstäbe geeignete Personen auszuwählen und durch eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Teleskopstaplern zu befähigen.

Er findet Anwendung auf die Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern sowohl geländegängiger Teleskopstapler als auch Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen.

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