Link zum Rechtstext | Arzneimittelgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit zu sorgen. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 11. März 2022 |
General
Content
Integrations