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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Prüfung von Hebebühnen (Ausgabe April 2004)

Link zum RechtstextDGUV Grundsatz 308-002

Kerninhalte

Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz findet Anwendung auf Hebebühnen.

Die Prüfung von Hebebühnen ist unterteilt in

  • Prüfungen in Verantwortung des Herstellers, für den in Teil 1 ein Verfahren dargestellt ist, wie er seiner Verantwortung gerecht werden und nachweisen kann, dass er die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt hat,
    und 
  • Prüfungen in Verantwortung des Betreibers, deren Durchführung in Teil 2 beschrieben ist.

 

 

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