Kurzbezeichnung | Entwässerungs-, Beitrags- und Gebührensatzung WAVH |
Bezeichnung | Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung vom 6. Februar 2023 und Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung vom 23. Oktober 2023 sowie Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Zweckverbandes „Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen" (WAVH) 10. Februar 2023 |
Rechtsebene | Hildburghausen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass der Zweckverband „Wasser - und Abwasser - Verband Hildburghausen", dem sich die Kreisstadt Hildburghausen im gleichnamigen Landkreis angeschlossen hat, zur Abwasserbeseitigung eine öffentliche Entwässerungseinrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Einleitungsbedingungen. Die Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung berechtigt den Zweckverband, Beiträge zur Deckung des Aufwands für die Anschaffung und Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung (Herstellungsbeiträge) zu erheben. Sie regelt unter anderem Beitragsmaßstab und Beitragssatz. Die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung berechtigt den Zweckverband, Benutzungsgebühren für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung (Einleitungsgebühren und Beseitigungsgebühren) und Kosten für Grundstücksanschlüsse, soweit sie nicht Teil der öffentlichen Entwässerungseinrichtung sind, zu erheben. Sie legt unter anderem Einleitungs- und Beseitigungsgebühren sowie Gebührenzuschläge fest. |
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Bezeichnung | Entwässerungssatzung |
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Bezeichnung | Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung |
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Bezeichnung | Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung |
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