Kurzbezeichnung | Abfallwirtschafts- und Abfallwirtschaftsgebührensatzung Leipzig |
Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig in der Fassung der 5. Änderungssatzung und Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig, beide vom 21. November 2014 |
Rechtsebene | Leipzig |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass die Stadt Leipzig alle angefallenen überlassungspflichtigen Abfälle aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger entsorgt und die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem sowohl Anschluss- und Benutzungsrecht als auch Anschluss- und Benutzungszwang. Die Abfallwirtschaftsgebührensatzung berechtigt die Stadt Leipzig, Gebühren für die Inanspruchnahme der kommunalen Abfallentsorgung zu erheben. Sie legt insbesondere Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze fest. |
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Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
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Bezeichnung | Abfallwirtschaftsgebührensatzung |
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