Bezeichnung | Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Mönsheim vom 28. Juni 2011 |
Rechtsebene | Gemeinde Mönsheim |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Gemeinde Mönsheim die Beseitigung des in ihrem Gemeindegebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung betreibt. Sie stellt die hierzu erforderlichen öffentlichen Abwasseranlagen bereit. Die Satzung regelt insbesondere Anschluss und Benutzung sowie Abwasserbeitrag und Abwassergebühren. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abwassersatzung |
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