Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 2 Next »

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zu Regionalen Flächennutzungsplänen nach § 50 Abs. 1 Nr. 2 Landesplanungsgesetz

Kerninhalte

Der Zusammenschluss der Gemeinden ist durch die Landesplanungsbehörde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt zu machen.
Im Rahmen der Anzeige einer Planungsgemeinschaft gemäß § 10a Abs. 1 Satz 2 LPlG sind der Landesplanungsbehörde die gemeinsamen Planungsziele der betreffenden Gemeinden in Grundzügen darzulegen.
Die Landesplanungsbehörde informiert die betroffenen Ministerien über die Anzeige und die Planungsziele.

 

 

  • No labels