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Verpflichtung zur Mindestlohnzahlung entspricht Europarecht

(Europäischer Gerichtshof, Schlussanträge vom 9. September 2015 – Rs. C-115/14)

 

Ein öffentlicher Auftraggeber eines Mitgliedstaats ist im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrags nach Unionsrecht befugt, von Bietern und ihren Nachunternehmern zu verlangen, dass sie sich mit einer schriftlichen, ihrem Angebot beizufügenden Erklärung verpflichten, einen gesetzlichen Mindeststundenlohn an das Personal zu zahlen, das für die Ausführung der Leistungen, die Gegenstand dieses Auftrags sind, eingesetzt wird.

Dies wird nicht nur für öffentliche Auftraggeber, sondern auch für nicht öffentliche Auftraggeber gelten müssen.

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