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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bremisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 2. Februar 2010

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft und umweltverträgliche Abfallentsorgung im Einklang mit dem KrW-/AbfG zu fördern. Es legt die Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und ortsrechtliche Regelungsbefugnisse fest.

Es regelt zudem die Pflichten der öffentlichen Hand im Bereich der Abfallwirtschaft.

 

 

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