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Link zum Rechtstext

Vergabeverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Kerninhalte

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Die Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, deren geschätzte Auftragswerte ohne Umsatzsteuer die in § 2 geregelten Schwellenwerte erreichen oder übersteigen.

 

 

 

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