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Link zum Rechtstext

Vergabeverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2003

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge.

Sie trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, deren geschätzte Auftragswerte ohne Umsatzsteuer die in § 2 geregelten Schwellenwerte erreichen oder übersteigen.

 

 

 

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