Link zum Rechtstext | Vergabeverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge. Sie trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, deren geschätzte Auftragswerte ohne Umsatzsteuer die in § 2 geregelten Schwellenwerte erreichen oder übersteigen. |