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Link zum Rechtstext

Verpackungsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen vom 21. August 1998

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für alle im Geltungsbereich des KrWG in Verkehr gebrachten Verpackungen - unabhängig davon, ob sie in der Industrie, im Handel, in der Verwaltung, im Gewerbe, im Dienstleistungsbereich, in Haushaltungen oder anderswo anfallen, und unabhängig von den Materialien, aus denen sie bestehen.

Sie bezweckt, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Soweit Verpackungen nicht vermieden werden können, wird deren Wiederverwendung, stofflicher oder anderweitiger Verwertung Vorrang vor der Beseitigung von Verpackungsabfällen eingeräumt.

Review 01.08.2014

6. Änderungsverordnung

7. Änderungsverordnung

Tags

VpV; VpVO; VpckV; VpackVO; VerpV; VerpVO; VerpackVO; VerpackungsV; VerpackungsVO; VerpackungV; VerpackungVO

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