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Link zum Rechtstext

Wasserverbandsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über Wasser- und Bodenverbände

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Errichtung, den Status, die Umgestaltung und die Auflösung von Wasser- und Bodenverbänden, die dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder dienen und sich im Rahmen der Gesetze selbstverwalten.

Es bestimmt zudem die Aufsichtsbehörde und normiert ihre Rechte.

 

 

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