Link zum Rechtstext | Wasserverbandsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Errichtung, den Status, die Umgestaltung und die Auflösung von Wasser- und Bodenverbänden, die dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder dienen und sich im Rahmen der Gesetze selbstverwalten. |