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Link zum Rechtstext

VOC-Verordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Einunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 21. August 2001

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb der in Anhang I genannten Anlagen, in denen unter Verwendung organischer Lösemittel Tätigkeiten nach Anhang II ausgeführt werden, soweit der Lösemittelverbrauch bei den jeweiligen Tätigkeiten die in Anhang I genannten Schwellenwerte überschreitet.
Bei Anlagen, in denen eine bestimmte Tätigkeit in mehreren Teilanlagen, Verfahrensschritten oder Nebeneinrichtungen ausgeführt wird, ist für den Lösemittelverbrauch die Summe der jeweiligen Teillösemittelverbräuche maßgebend.

URL-Adresse

http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_31/index.html

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/luft/bimschg/vo/31bv_ges.htm

URL-Adresse

http://eco-compliance.de/uploads/cgblog/id254/Verordnungspaket_IED_II.pdf

URL-Adresse

http://www.bvt.umweltbundesamt.de/sevilla/kurzue.htm


 

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