Link zum Rechtstext |
Regeln zur Baustellenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen - Arbeiten in Druckluft - Konkretisierung zur Druckluftverordnung (Stand: 12.11.2003) |
Kerninhalte |
Diese Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen beschreibt Bauvorhaben, die den Vorschriften der DruckLV unterliegen und bei denen der Arbeitsdruck in der Arbeitskammer 2,0 bar, jedoch nicht 3,6 bar übersteigt. |
URL-Adresse |
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Baustellen/RAB/RAB-25_content.html |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/t_regeln/rab/rab20/25_ges.htm |
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