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Link zum Rechtstext

Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 2. Mai 2013

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungsanlagen, einschließlich Gasturbinen- und Gasmotoranlagen sowie Gasturbinen- und Gasmotoranlagen zum Antrieb von Arbeitsmaschinen, mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr, unabhängig davon, welche Brennstoffe oder welche Arten von Brennstoffen eingesetzt werden.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet)

URL-Adresse

http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_13_2013/

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umwelt-Online

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/luft/bimschg/vo/13bv_ges.htm

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

REVIEW 09.05.2013 - Verordnungspaket Umsetzung IED

URL-Adresse

http://eco-compliance.de/uploads/cgblog/id254/Verordnungspaket_IED_II.pdf


 

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